Schäden nach Auszug der Mietwohnung -kein Mietvertrag-
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Der Freund der Mieterin konnte sich diesen Schaden nicht erklären. Außerdem sind in den 12 Monaten Mietzeit sämtliche Armaturen wie Wasserzähler, Toilette, Dusche und Küchenarmatur beschädigt, die ich auf meine Kosten reparieren lasse. ... Kann ich den weiteren gravierenden Schaden am Fußboden und den Schaden an den Fußbodenleisten ohne den "richtigen" Mietvertrag dennoch geltend machen?