Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
1.
Da Sie die Rückgabe des Fahrzeugs etwas nachlässig, um es zurückhaltend zu formulieren, abgewickelt haben, müssen Sie damit rechnen, daß gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
2.
Ob der Mietwagenfirma das gelingt, kann nicht prognostiziert werden.
Man könnte vortragen, daß der Schaden, als der letzte Nutzer vor Ihnen das Fahrzeug zurückgegeben hatte, noch nicht vorhanden gewesen sei. Man habe den Wagen inspiziert und als unbeschädigt abgenommen. Damit könne der Schaden nur entstanden sein, als Sie das Fahrzeug in Besitz gehabt hätten.
Sie können sich dahingehend verteidigen, daß Sie den Schaden nicht verursacht hätten.
Die Mietwagenfirma muß beweisen, daß der Schaden während Ihrer Nutzungszeit eingetreten sei. Das könnte dadurch gelingen, daß ein Mitarbeiter der Firma im Prozeßfall als Zeuge bestätigt, daß das Auto, bevor Sie es übernommen hätten, keinerlei Schäden gehabt habe.
3.
Derzeit werden Sie also nur abwarten können, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank. Das Fzg war in tatellosem Zustand bei Übernahme, denn Neuwagen und ich habe schon den Bescheid, dass demnächst eine Rechnung für Reparatur folgt.
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Sie können sich gegen die Schadenersatzansprüche damit versuchen zu verteidigen, daß Sie den Schaden nicht verursacht hätten.
Sodann müßte man abwarten, wie die Mietwagenfirma reagiert.
Doch Vorsicht: Werden Ihnen Fristen zur Zahlung der Reparaturkosten gesetzt, sollten Sie erwägen, einen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt