Fall: Wohnungsinhaber (A) ist eine GmbH, welche die Wohnung bei einer Gesellschaft angemietet hat mit dem Recht der Untervermietung. ... FRAGE: Ist in diesem Fall eine Eigensbedarfskündigung möglich, da ja der zweite Mieter (B) dort wohnt, aber auch eben bei (A) beschäftigt ist, sowie bei (C) ebenfalls beschäftigt und Eigentümer ist. Zu erwähnen ist noch, das (B) nur eine Vollmacht (von (A)) zur Untervermietung, als Privatperson erhalten hat, nicht jedoch für seine kleine GmbH (C) und auch nicht für (A), d.h. er hat keine Vollmacht zur Untervermietung im Auftrag von (A) Die Mieterin (D) soll aber wegen der Unzumutbarkeit aus der Wohnung, (B) ist auf Grund der Anzeige und des fehlenden Vertrauens, zur Zeit in einer Laube, ohne Wasser, ohne Heizung und ohne Strom, eines Bekannten untergekommen, da er sonst Obdachlos wäre.