Sehr geehrter Herr Anwalt, wir haben mit unserem Mieter einen Mietvertrag, in dem die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen wurde. § 2 Mietzeit 2.1 Das Mietverhältnibse beginnt am 1.Februar 2010 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Der Vermieter verzichtet jedoch auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum 31.12.2 012 2.2.Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Mietsache von den Mietern fortgesetzt, so tritt auch bei fehlendem Widerspruch des Vermieters gegen die Fortsetzung eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein.§ 545 BGB findet keine Anwendung 2.3. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder seine Rechtsnachfolger wegen Eigenbedarf oder der Verhinderung der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes ist nicht zulässig. ... So nun konkret die Frage: Wenn ich nun die Immobilie mit Mieter darin veräußere, hat dann der Käufer ab 2015 das Recht, wegen Eigenbedarfs die Kündigung auszusprechen.