Übertragsvertrag Elternhaus-Änderungsvereinbarung- Beginnt 10 -Jahres-Frist neu?
vom 30.11.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Ziel unserer Eltern war damals insbesondere, die 10-Jahres-Frist zu wahren, so dass im Pflegefall meiner Eltern staatlich nicht mehr auf das Haus zurückgegriffen werden kann. ... Außerdem befürchte er, dass Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer zum Tragen kommen könne. ... Wäre meinen Eltern ggf. am Ehesten damit geholfen, dass das Haus an sie zurückfällt und sie möglich notwendige Hilfen aus ihrem eigenen schwer verdienten Haus zahlen könnten?