Nachdem diese nicht reagierten, vermutlich auf Anraten deren Anwalts hin, hat Erbe Nr. 4 ueber die Nachkommen des verstorben Erben verteilt der Erbengemeinschaft den Mietausfall der beiden Garagen in Rechnung gestellt, in der Annahme, dass diese dann von dem Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft beglichen werden. ... 2.Hat Erbe Nr. 4 Recht mit der Annahme, dass die Erbengemeinschaft auch fuer die persoehnlichen Gegenstaende des Erben Nr. 1 verantwortlich ist, zumal sich diese zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung im Besitz der Erbengemeinschaft befand? ... Mit einer Zustimmung zum Verkauf kann von Erbe Nr. 1 nicht gerechnet werden. 5.Muss die Erbengemeinschaft fuer den Mietausfall der Garagen aufkommen?