Kündigungsfrist umgehen
vom 23.5.2018
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Mein jetziger (zunächst vom 01.02.17 – 31.01.2018 befristeter) Dienstvertrag besagt: Befristeter Dienstvertrag § 6 Beendigung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. ... Für den Fall, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit das Arbeitsverhältnis vertragswidrig, insbesondere unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, löst, oder aber der Arbeitgeber durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. ... In der Änderungsvereinbarung zum jetzt unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01.02.2017 heißt es § 6 Beendigung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.