ALG2 §44 SGB,Nachzahlungsanspruch
vom 20.1.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich habe beim hießigen Arbeitsamt jeweils einen Überprüfungsantrag lt.§44 SGB für den Zeitraum 07/2005-12/2005 und 03/2006-08/2006 gestellt.Hierbei ging es um folgende Fehler die berichtigt werden sollten. ... Die wichtigste Frage jedoch ist,gibt es möglichkeiten,das die ARGE verpflichtet wird,den Antrag neu zu bearbeiten und nicht das "eventuelle" Einkommen sondern das tatsächliche Einkommen berechnet wird(nachzuweisen über BWA 2005 und 2006).Es ist mir rätselhaft,wie soetwas berechnet werden kann.Ich kann doch als Selbständiger nicht Aussage über voraussichtliche Betriebseinnahmen machen und dann die berechnung darauf basiert!? ... Ich habe jetzt ständig Fehler in den Berechnungen gehabt,aus einer Zahlung von monatlich ca.105€ werden zur Zeit fast 1200€ gezahlt(4 Personenhaushalt).Immerwieder Fehler in den Berechnungen...das gibt es doch garnicht!??