Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Krankengeld wird nicht als Bemessungsentgelt herangezogen. Nach § 151 Abs. 1 SGB III ist das Bemessungsentgelt das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Arbeitsentgelt ist nach § 14 Abs. 1 SGB IV alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Zudem muss beachtet werden, dass der Bemessungszeitraum nur Entgeltabrechnungszeiträume versicherungspflichtiger Beschäftigungen (oder außerbetrieblicher Berufsausbildungen) umfasst. Alle anderen Versicherungszeiten (also Krankengeld oder Übergangsgeld) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Nach ihrer Gesundmeldung erhalten Sie also ALG I nach nach ihrem "hohen" Bemessungsentgelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Lieber Herr Rechtsanwalt,
erhalte ich mein altes, also mein "hohes" Bemessungsentgelt, aber dann nur, wenn ich mich bis zum 30.11.22 wieder "gesund und arbeitsfähig" melde oder?
Weil ansonsten müsste ich mich ja neu arbeitslos melden, wenn ich länger krank geschrieben werde, also beispielsweise bis Ende des Jahres. Oder erhalte ich auch dann mein hohes altes Bemessungsentgelt, weil Krankengeld-Bezug nicht zählt, sondern nur, dass ich mich rechtzeitig vor der 2-Jahres-Frist arbeitslos gemeldet hatte?
Ihre Rückfrage beantworte ich gerne wie Folgt:
Auch bei einer erneuten Arbeitslosmeldung (weil Sie z.B. bis zum Jahresende noch krankgeschrieben werden) ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes die Rahmenfrist des § 143 Abs. 1 SGB III maßgeblich. Dabei wird ein Zeitraum von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung zugrunde gelegt.
Ihr Anspruch wird also dadurch nicht geringer.
Ich hoffe nunmehr ihre Fragen zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich selbstverständlich freuen.