Ich habe bei Ebay.com in Amerika einige Uhren gekauft und diese bei Ebay.de weiterverkauft.Diese Uhren sind gekennzeichnet mit der Aufschrift Baby G.Nun habe ich nicht gewußt das Baby G eine eingetragene Marke der Firma Casio ist.Habe diese auch nicht in dieser für die Firma vorgesehenen Kategorie eingestellt noch sonst irgendwie die Uhren mit der Firma in Verbindung gebracht.Ich kenne natürlich Casio , aber nicht deren Uhren-Modelle.Nun habe ich eine Abmahnung von den Anwälten der Firma Casio erhalten.Habe diese auch unterschrieben und mittlerweile abgeschickt.Die Anwälte sind von einem Gegenstandswert von 300000,-Euro ausgegangen und ich soll 6950,-Euro Anwaltsgebühr für diese Abmahnung zahlen.Ich habe mich telefonisch und schriftlich für diese Sache bei den Anwälten entschuldigt und Ihnen mitgeteilt das mir das nicht bewußt war das diese Marke geschützt ist.Ich habe diese Uhren schon mehrmals bei Ebay.de im Angebot gesehen und habe diese Uhren auch vom Zoll ausgehändigt bekommen, welcher Plagiate normalerweise gleich einbehält.Daher wäre ich auch niemals auf die Idee gekommen, das ich hier solch einen Fehler mache.Das alles wird von den Anwälten aber nicht akzeptiert. ... Nun meine Frage ,ist diese Abmahnung überhaupt gerechtfertigt, da mir nicht bewußt war das -Baby G- eine eingetragene Marke ist und ich Uhren mit solcher Kennzeichnung nicht verkaufen darf.Ist der Gegenstandswert nicht viel zu hoch?