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Markenrechtsverletzung bei ebay ? handeln oder abwarten

| 6. August 2025 13:32 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich habe bei ebay 3 Basecaps zum Verkauf angeboten, von deren Echtheit ich überzeugt war (neu mit Etikett, hatte ich selbst auf einem Textil-Markt hier in DE erworben, waren aber zu klein). Eine davon wurde verkauft. Vor 2 Tagen kam eine freundliche Nachricht von ebay: "Wir haben Ihre Artikel entfernt...Fälschung ... Diese Entscheidung wurde mithilfe von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz getroffen"
Gestern kam noch eine email an, diesmal hieß es aber "Ihr Angebot wurde von ALO LLC (die Firma ALO Yoga) gemeldet, weil es einen gefälschten Artikel enthält. Das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRi) bietet den Inhabern von Schutzrechten die Möglichkeit, Angebote zu melden, die ihrer Meinung nach ihre Rechte verletzen"

Was soll ich jetzt tun? Mein Verkäuferkonto (privat) ist nicht gesperrt, aber es könnte ja von der Firma ALO eine Abmahnung kommen. Abwarten, ob da etwas kommt oder "vorbeugende Unterlassungserklärung" (aber damit vielleicht schlafende Hunde wecken) ? Bisher blieb ebay freundlich, aber der Hersteller hat ja angeblich etwas gemeldet. Die Firma sitzt in den USA. Muss ich jetzt wegen 1 verkauften und 2 angebotenen (und durch ebay gelöschten) Käppies mit einer Abmahnung rechnen und welche Kosten könnten durch den Hersteller auf mich zukommen? Ich bin übrigens nicht ganz davon überzeugt, dass ich da Fälschungen erworben habe, es handelt sich um einen mir lange bekannten, seriösen Textilhändler. Dort habe ich schon oft tolle Markenware gekauft.

6. August 2025 | 15:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie sollten auf jeden Fall in dieser Situation nicht voreilig handeln und vor allem auch keine "vorbeugende Unterlassungserklärung" abgeben.

Es handelt sich offensichtlich um einen einmaligen Vorgang und Sie sind wahrscheinlich vom Rechteinhaber gemeldet worden bzw. bei einer automatischen Kontrolle durch eBay identifiziert worden. Auch wenn Sie sicher sind, dass es sich nicht um Fälschungen handelt sollten Sie die Artikel nicht erneut anbieten, auch nicht auf anderen Plattformen.

Bei einem einmaligen Privatverkauf einer kleinen Menge besteht grundsätzlich kein großes Risiko für Sie. Weder rechtlich noch finanziell. Üblicherweise fallen bei einer Abmahnung Kosten im vierstelligen Bereich an. Das müsste man sich dann im Einzelnen anschauen, wenn eine Abmahnung vorliegt, um diese dann insgesamt zu prüfen.

Sobald eine Abmahnung vorliegt, sollten Sie sich dazu konkret rechtlich beraten lassen. Sie sollten aber bezüglich der Artikel keine weitern Verkaufsversuche unternehmen. Mit dem Verkäufer, bei dem diese erworben worden sind, können Sie versuchen Kontakt aufzunehmen und ihn zu einer Stellungnahme auffordern. Allerdings würde ich Ihnen empfehlen das ganz offen anzugehen und keine Vorwürfe zu machen, wenn Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um einen seriösen Händler handelt. Die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer könnte allerdings sinnvoll sein, um Herkunft und Besonderheiten des Artikels zu klären. Die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer würde ich jedenfalls sobald eine Abmahnung vorliegt für sinnvoll halten. Zuvor vor allem, um den Vorgang für sich selbst aufzuklären und die Artikel evtl. zurück geben zu können.

Ansonsten sollten Sie aktuell aber erst einmal nichts weiter unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 12. August 2025 | 15:41

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Zu meiner Frage kann ja kein Anwalt einen verbindlichen Rat erteilen, da man nicht weiß, ob von der Gegenseit "etwas kommt". Trotz allem standen mir aber 2 Wege zur Wahl - und dabei hat mir die Anwältin auf jeden Fall geholfen. Ich habe gerne von einem Profi einen Rat angenommen und werde dementsprechend handeln. Die Antwort war freundlich, ausführlich und verständlich. Herzlichen Dank dafür!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. August 2025
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