Da ich die Speditionskosten von 189 € ungern umsonst investiert haben wollte, wollte ich gerne sorgfältig abwägen, daher fragte ich per E-Mail nach der genauen Zusammensetzung des Sofabezugs und ob ich das Sofa ganz auspacken dürfe, ohne mein Recht auf Rückgabe zu gefährden. ... Sollte sich allerdings herausstellen, dass ich von Ihnen auch qualitativ nicht erhalten habe, was Sie mir vermeintlich verkauft haben, so fühle ich mich zeitlich nicht an das 14-tägige Rückgaberecht wegen Nichtgefallens gebunden, sondern beanspruche das Recht, auch zu einem späteren Zeitpunkt meine Reklamation geltend zu machen. ... : „Sehr geehrte Frau W. aufgrund geltenden EU-Rechts sind wir nicht zur Textilauszeichnung verpflichtet und können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Textilauszeichnung nachsenden.