Rückerstattung Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung nach Zahlung unter Vorbehalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M. / Dresden
Frage: Ist eine Rückerstattung der für eine Zweitwohnung geleisteten Rundfunkbeiträge auch dann nicht möglich, wenn mit Verweis auf verschiedene Verfassungsbeschwerden die Zahlung des Rundfunkbeitrags bei der Anmeldung der Zweitwohnung im Jahr 2013 (sowie auf jedem Überweisungsträger) unter den ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung gestellt wurde? 2013 teilte mir der Beitragsservice in der Anmeldebestätigung für die Zweitwohnung daraufhin nämlich folgendes mit: "Soweit die Rechtsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entscheidung entfallen, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 195 BGB)."