ich arbeite in einem großunternehmen mit mehreren nl´s. sowohl die nl als auch teile der hauptverwaltung arbeiten im direkten vertrieb. im rahmen einer allgemeinen kosteneinsparung sollen dieses jahr einige nl geschlossen werden, in anderen das personal abgebaut. in unseren arbeitsverträgen hat sich der ag versetzungen offengehalten. meine fragen lauten 1. muss eine sozialauswahl zwischen allen nl und der hauptverwaltung erfolgen, wenn ja, was bedeutet das in der praxis, wenn ich in münchen sitze und in köln jemand sozial schlechter ist, heißt das, der kölner wird entlassen und ich muss dann aber nach köln? ... 2. wie verhält es sich bei der sozialauswahl betr. unterhaltspflicht. meine frau arbeitet derzeit teilzeit (steuerklasse 5, ich 3) ist schwanger und erwartet in 6 monaten ein kind, bekommt dann sicher 1 jahr elterngeld und danach erstmal nichts mehr. habe ich eine unterhaltspflicht gegenüber meiner ehefrau, so dass ich auch hierfür punkte bei der sozialauswahl bekomme (wieviel üblicherweise, 8?)