Ich habe meinen Vermieter im April darüber informiert,daß ich eine Freundin längere Zeit aufnehme(ca.3 Monate),weil ihre Praktikumszeit in München abgelaufen und sie noch kein geeigneten Wohnraum hier in Hamburg gefunden habe.Ausserdem sagte ich ihm,daß ich den mir zur Verfügung gestellten Stellplatz dann für sie nutzen möchte..Dann begann der Ärger:als erstes wude mir mitgeteilt,das mir kein Stellplatz zusteht,auf Vorlegen meines Mietvertrages strich sie das inklusive Stellplatz durch und meinte,das wäre ein Versehen gewesen.Dann sagte sie,das ich die Wohnung nicht untervermieten darf,steht in denselben Mietvertrag,aber ich vermiete das Zimmer ja nicht.Meine freundin hatte sich aber ab 1.5.2013 polizeilich hier angemeldet,schon wegen der Autoversicherung und der Post. Heute kam ein Einschreiben von einem Anwalt:dort wird mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen,mir eine Abmahnung erteilt und ausdrücklich die Beendigung des Untermietverhältnisses bis zum 31.5.2013 gefordert.Sie darf sich ab den Zeitpunkt hier nicht mehr aufhalten ,ansonsten wird mein Mietverhältnis gekündigt.Und die Krönung:da ich der Verursacher des vertragswidrgen Zustandes sei,soll ich die Rechnung von 120 euro bis 31.5. bezahlen.Dazu mehrere Fragen:muss ich das bezahlen,obwohl mein Vermieter wußte,das eine Freundin eine Weile hier wohnen wird?Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,obwohl sie ja nur zu Besuch hier ist,bis sie eine eigene Wohnung hat?