Sehr geehrte Fragestellerin,
Was kann ich tun?
Sie können einen Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a Abs. 1 ZPO
stellen, wenn ein Härtefall vorliegt. Der Antrag ist beim Vollstreckungsgericht zu stellen, d. h. bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Die Umstände, die den Härtefall begründen, müssten in dem Antrag im einzelnen dargelegt werden.
Wenn eine Ersatzwohnung nicht nahtlos zur Verfügung steht, kann die Vollstreckung für den Übergangszeitraum ausgesetzt werden. Im Unterschied dazu reicht aber drohende Obdachlosigkeit wegen fehlender Ersatzwohnung nicht: In dem Fall müssten Sie sich unverzüglich an die Stadt/Gemeinde wenden und Zuweisung von Wohnraum beantragen (evtl. werden Sie sogar in Ihre jetzige Wohnung eingewiesen).
Falls Sie Vollstreckungsschutz beantragen, ist die Antragsfrist zu beachten: In Räumungssachen ist der Antrag spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu stellen, es sei denn, dass die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind oder der Schuldner ohne sein Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war (§ 765a Abs. 3 ZPO
).
Da Sie aber für jeden weiteren Tag eine Entschädigung schulden (dazu gleich), empfiehlt es sich eher, dass Sie alsbald ausziehen.
Der Vermieter hat eine Mietzahlung bis 30.04.2011 erhalten. Was passiert mit der April-Miete wenn ich diesen Monat noch raus muss?
Sie schulden dem Vermieter für den Zeitraum zwischen Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung eine Entschädigung (§ 546a BGB
). Auf diesen Anspruch Ihres Vermieters haben Sie einen Vorschuss geleistet. Wenn der Vorschuss zu hoch war, weil Sie schon vor Ende April räumen, können Sie den Rest natürlich zurück verlangen. Darauf haben Sie einen Anspruch nach §§ 812 ff. BGB
.
Möglicherweise bestehen allerdings noch weitere offene Forderungen seitens des Vermieters, was diesen zur Aufrechnung berechtigt. Im Ergebnis erhalten Sie dann nur eine ggfs. verbleibende Differenz zurück.
Was passiert mit der Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten? Kann der Vermieter diese Gelder behalten um seine Anwaltskosten, Gerichtskosten, Räumungsauftragskosten etc. davon zu begleichen?
Die Kaution dient der Absicherung aller offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen auch die Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Kündigungsfolgeschäden. Der Vermieter darf sich also aus der Kaution befriedigen.
Verlangen können Sie jedenfalls eine Abrechnung über die Kaution. Für die Mietzeit können Sie auch noch eine Abrechnung über die Nebenkosten verlangen.
Ansonsten bleibt nur, dass Sie mit dem Vermieter eine Verlängerung der Räumungsfrist aushandeln. Darauf muss er sich aber nicht mehr einlassen, es entscheidet also Ihr Verhandlungsgeschick.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Ich kann nun doch vor dem Räumungstermin ausziehen. Mein Antrag auf Räumungsschutz wird zurückgezogen. Übergabe der Wohnung ist am 22.3. der Räumungstermin vom GV ist der 28.3. Somit hat der Vermieter hoffentlich ausreichend Zeit, den GV über den Auszug zu informieren.
Wie ist das genau mit der schon für April gezahlten Miete? Habe ich in jedem Fall Anspruch darauf, dass ich diese zurückfordern kann? Oder kann der Vermieter die (ähnlich wie bei Kaution) einbehalten um seine Ansprüche daraus zu befriedigen.
Bisher werden alle Kosten die angefallen auf mich abgewälzt ohne Rücksicht darauf diese gering zu halten.
Derzeit gibt es keine offenen Forderungen des Vermieters an mich. Miete, NK, Nebenkostennachzahlung von 2010. Danke für Ihre Unterstützung!
Wenn keine Forderungen offen sind, können Sie die Miete (bzw. Entschädigung) für April sofort zurückverlangen.
Es kann allerdings sein, dass der Vermieter bei Übergabe Mängel behauptet oder noch Renovierungsarbeiten verlangt etc. und das Geld deswegen einbehält. In dem Fall müsste geprüft werden, ob Ansprüche bestehen. Notfalls muss über die Rückzahlung erneut gerichtlich gestritten werden. Wie der weitere Verlauf aussehen könnte, kann ich an dieser Stelle aber leider nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt