Werte Rechtsanwälte, 2003 kauften mein damaliger Freund und ich uns eine Eigentumswohnung.Wir stehen beide als Kreditnehmer und im Grundbuch drin.Vor einem Jahr nahm er mir die Wohnungsschlüssel weg und nach 14 Tagen konnten meine mind.Tochter und ich uns unsere privaten Sachen abholen.Seit dem zahlte er die Raten alleine, da ich kein Geld für meine jetztige Untermiete(330 Euro) und die Raten(250 Euro) bezahlen kann, und er ja immer noch in der Wohnung wohnte.(wo ich ja sozusagen Nutzungsgeld verlangen hätte können)Jetzt nach einem Jahr hat er mir die Schlüssel in die Hand gedrückt und meint nun bin ich dran meinen Verpflichtungen nachzukommen.Er ist ausgezogen und hat auch alles mitgenommen was wir uns gemeinsam angeschafft haben.Wir hatten ein gemeinschaftliches Konto,welches nach meinem Rauswurf natürlich getrennt wurde.Ich hatte ihn schon vor Monaten gebeten mir mitzuteilen, wie es nun mit der Eigentumswohnung aussieht und was damit geschehen soll.3 Vorschläge habe ich ihm gemacht: Er behält die Wohnung und ich werde aus dem Kredit entlassen,ohne irgend welche Anforderungen zu stellen und ich zahle die Notarkosten Er zieht aus und wir müssen uns um einen Nachmieter bemühen oder er zieht aus und wir müssen uns einen Käufer suchen,welches sehr schlecht aussieht. ... (Einkommen:900 Euro+154 KG) 3.Frage: Da ich keinerlei Unterlagen (Kaufvertrag,Notar usw) von der Wohnung habe,ist er verpflichtet mir Kopien davon zu geben?