Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: im Juni diesen Jahres bin ich mit meinem Partner in eine neue Wohnung gezogen. Diese haben wir jedoch sofort wieder wirksam (und von der Vermieterin akzeptiert) zum 31.08. gekündigt. Wir haben die Kündigung zu zweit persönlich übergeben, sie hat sie behalten und nichts gegengezeichnet/ wollte auch keine anderweitige Bestätigung geben.
Anfang August beschlossen wir jedoch (wegen privaten Problemen) noch länger in der Wohnung zu bleiben und sprachen zusammen mit der Vermieterin ab, dass wir weiter wohnen bleiben würden und ihr zum Ende des Oktobers mitteilen würden, ob wir zum Ende November kündigen oder nicht. Nun haben wir ihr ein Kündigungsschreiben zukommen lassen, welches sie jedoch postwendend zurückgab mit der Aussage es beständen 3 Monate Kündigungsfrist.
Wir beide jedoch waren bei dem Gespräch über die zum Ende Oktober vereinbarte einmonatige Kündigunsfrist dabei.
Ist es nun so, dass die erste Kündigung unwirksam und laut BGB §545 der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit weiterläuft? Oder ist die mündliche Absprache nun bindend UND würden im Ernstfalle die Aussagen von uns beiden Mietern gegen ihre Aussage ausreichen?
Können wir ihr einfach widersprechen mit dem Hinweis auf die einmonatige Kündigungsfrist oder wie sollen wir uns verhalten?
grundsätzlich besteht aufgrund der Fortsetzung des Mietvertrages die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Diese kann auch mündlich geändert werden, wenn die Parteien einverstanden sind.
Sie sind allerdings dabei in der Beweispflicht, wobei Sie beide als "Zeugen" (weil Sie juristisch Partei sind) aussagen können.
Ich sehe die Chancen bei 50-60%, falls die
Vermieterin die Absprache bestreitet.
Hierbei würden Sie daher ein hohes Risiko eingehen, sodass ich Ihnen nur empfehlen kann, eventuell einen Rechtsstreit zu vermeiden , und Nachmieter zu finden.