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1.307 Ergebnisse für geld wohnung vermieter miete

Untermieter gehabt, muss er zahlen?
vom 15.7.2025 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag , ich bin Untermieter einer Wohnung 3ZKB. Die Wohnung habe ich ich im Jahr 2020 vermietet und die Mieterin ist jetzt ausgezogen. ... Ich habe ja in der Wohnung nicht mehr gewohnt, die Mieterin veräppelt mich sei tagen dass sie da nochmal aufräumen und renovieren wird aber sie hält sich nicht dran, jede frist wurde bisher verstrichen, Die Miete für Juni und Juli hat sie auch nicht bezahlt und soll ICH jetzt bezahlen.
Einbehalten der Nebenkosten 2020 und 2021
vom 3.8.2022 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir haben in einer Wohnung gewohnt, die wir wegen Eigenbedarf gekündigt bekommen haben, weil die Schwester des Ehemann der Vermieterin einziehen wollte. Also haben wir uns eigenständig eine neue Wohnung gesucht und sind ausgezogen, obwohl sich meine Partnerin in einer Privatinsolvenz befunden hat und wir ihren Vater zusätzlich mit Pflegestufe 5 (+Demenz) in Obhut haben. ... Die Abrechnung ist bei Erhalt einer externen Firma direkt dem Mieter zu übergeben?
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.
Mietvertrag in WG
vom 12.10.2009 50 € Historischer Preis
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Eine Übergabe fand am 23.09.09 mit Wissen von Christine P und im Beisein von Noemi B. statt. ( Schlüssel, Geld, etc) Norman W. rief bei der Hausverwaltung Dötsch an und informierte Sie über seinen Einzug. Dort teilte man Ihm mit, daß nicht für jeden Mieter ein neuer Vertrag erstellt wird. ... Jetzt will Christine P. auch ausziehen da Ihr eine günstigere Wohnung angeboten wird.
Ablöse Nachmieterin
vom 1.1.2012 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Obwohl der Deal war, der, der mir die Ablöse zahlt, bekommt die Wohnung - sonst hätte ich einen anderen Mieter genommen. ... Kann sie das Geld zurück verlangen? ... Das meinte sie regle sie aber mit dem Vermieter.
Kautionsrückerstattung
vom 2.7.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die eigentliche Übergabe der Wohnung fand am 29.07.2006 statt. ... Da die Vermieter bereits drei Wochen vorher Zugang zur Wohnung hatten, hatten sie uns bereits einige Mängel genannt, die wir alle behoben haben. ... Sie behielten einfach das Geld.
Schönheitsreparaturen (Dübellöcher) und Schäden vom Vormieter
vom 27.4.2011 30 € Historischer Preis
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Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen ( wie in §7 Absatz 2 aufgeführt) aufgrund eine Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgaben zu bezahlen : Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten die bei Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb zu ortsüblichen Preisen entstehen, an den Vermieter; liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. ... Der Vermieter kann bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. ... Der Erlös abzüglich der Kosten steht dem Mieter zu.
Mietrecht, Mäuse auf dem Dachboden
vom 7.8.2023 für 72 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, in meiner Wohnung befindet sich eine Klappluke mit Ausziehleiter, mit der man auf den Dachboden gelangen kann. ... Das Gift von 2017 liegt dort noch immer, weil die Entsorgung Geld kostet. Habe ich die Möglichkeit die Miete zu mindern.
Wir wissen nicht, was wir nun tun sollen, somal wir unsere gesamten Ersparnisse in die Renovierung d
vom 26.10.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dies alles geschah immer erst nach Absprache mit dem Vermieter. ... Des Weiteren weß ich zu 100% das der Vermieter mehrmals in unserer Abwesenheit die Wohnung betreten hatte. ... Wenn wir nun hier raus müssen, verlieren wir eine sehr große Stange Geld.
Folgekosten nach Mangelbeseitigung (Setzrisse)
vom 6.5.2019 25 € Historischer Preis
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In den letzten Jahren haben sich in der gesamten Wohnung (52 qm) gravierende Setzrisse gebildet. ... Meine Wohnung befindet sich (bis auf die Setzrisse) in einem sehr guten Zustand. ... Ich habe im Internet gelesen, dass Malerarbeiten nach Renovierungsarbeiten nicht vom Mieter zu übernehmen sind, sondern vom Vermieter zu zahlen sind.
Vorvertrag unterschrieben, Mietvertrag nicht - und nun?
vom 28.1.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wer müsste wem was nachweisen, wenn zum 1.4.07 die Wohnung noch nicht vermietet wäre? (theoretisch könnte man ja damit spekulieren, dass die Wohnung zum 1.4.07 vermietet wird, wobei ich aus einem Telefonat mit der Vermieterin vage entnommen habe, dass sie nun erst das Bad umbauen möchte, bevor sie weitervermietet, ginge logischerweise aber erst ab dem 1.4.07, wenn der jetzige Mieter raus ist und sie keinen neuen Mieter hat) - Oder sollte ich letzten Endes froh sei, mit 150 € so glimpflich davonzukommen? ... Erbitte Ihren schnellen Rat, da die Vermieterin das Geld am 30.1.07 haben möchte.
Mündlicher Kaufvertrag einer gebrauchten Küche
vom 4.12.2013 50 € Historischer Preis
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Wenn ich die Wohnung nun nicht anmiete, kann ich verpflichtet werden, den Kaufvertrag zu erfüllen (die Verkäuferin der Küche ist nicht identisch mit dem Vermieter)? ... Ich habe den Kauf der Küche zugesagt, miete die Wohnung zum 01.03.2014 an, "erhalte" die Küche aber doch erst mit der Mietwohnung ab dem 01.03.2014, wenn ich einziehe. ... Die Verkäuferin möchte ihr Geld doch schon im Dezember 2013 sehen.
kein Mietvertrag
vom 15.5.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Miete für den ersten Moant hatte ich ihr schon gegeben. ... Jetzt bin ich ausgezogen und sie hat mir jetzt über ihren Anwalt geschrieben, dass sie die Miete für einen weiteren Monat haben will, sowie das Geld um das Zimmer sauber machen zu lassen, da ich das nicht gemacht habe, es war aber auch nicht dreckig. ... Ich habe gelesen, dass man zum 15. des Monats kündigen kann, wenn das Zimmer möbliert ist und der Vermieter im gleichen Haus/Wohnung wohnt.
Mietkaution - zweckentsprechende Verwendung
vom 9.1.2006 30 € Historischer Preis
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Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Mietkaution Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vom 15.4.2000 bis 30.06.2004 (ordentliche Kündigung von mir) privat eine Wohnung gemietet. ... Unmittelbar (1 oder 2 Tage) vor Einzug des Nachmieters hat der Ehemann der Vermieterin mit mir eine Schlussbegehung der Wohnung, die genau entsprechend Vereinbarung mit der Vermieterin renoviert war, vorgenommen. ... ·mir entweder den Einbehalt der Mietkaution nun nach 1,5 Jahren Untätigkeit zurück zu erstatten (gewagt und wahrscheinlich nicht haltbar) ·oder mir schriftlich zu bestätigen, dass ich mich von der zweckentsprechenden Verwendung meines Geldes durch Handwerkerrechnung und Begehung vor Ort überzeugen kann (man sieht sich ja meistens zweimal im Leben).
Auszug wegen Schimmel
vom 3.2.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(am Übergang von Wand zur Decke ca. 1 m lang) Der Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) wurde selbstverständlich informiert und kam bereits zur Besichtigung. ... Auf meine Frage, was denn mit der Ursachenbekämpfung wäre, heißt es, dafür wäre erstmal kein Geld vorhanden. ... Wenn neue Mieter einziehen, müssen sie doch auf das Schimmelproblem aufmerksam gemacht werden?