wenn eine Firma ein Auto an eine Privatpersohn verkauft, ist sie meines Wissens nach gewährleistungspflichtig. ... Meine Frage ist nun: Muß dieser "Zwischenhändler", also die Privatperson des Vertrauens, das Auto auf sich zulassen, oder kann er das Auto privat weiterverkaufen mit dem ursprünglichen Eigentümer, der Firma, im KFZ Brief und unter Ausschluss jedweder Gewährleistung? ... Die Frage ist eher, ob ein solcher Verkauf im Falle eines Rechtsstreites als Umgehungsversuch gewertet würde?