Teilungsversteigerung Haus - vorgeschobenes Mietverhältnis
vom 8.2.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Der Vertrag kann schon deshalb nicht gültig sein, da die weiteren Kinder den Mitvertrag mit unterschreiben müssen, da wir und auch unsere Mutter (seit Tod des Vaters 1980 ) bereits eine Erbengemeinschaft für das Haus bildeten, wonach alle Erben hätten unterschreiben müssen.