Verjährung Nebenkosten - Jahresfrist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung
vom 16.1.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Meine primere Frage ist aber ob die Jahresfrist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung nach BGB überschritten ist und ich nicht mehr bezahlen muß oder ob die Abrechnung fristgemäss zugestellt wurde und ich im nach herein die Kosten tragen muß.