Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt nach § 314 Abs. 1 BGB
vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung nach § 314 Abs. 2 BGB
erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Es käme insoweit darauf an, wie die vertragliche Vereinbarung mit Vodafone lautet. Wenn die Umstellung auf die LTE Technologie aber tatsächlich zu einer deutlichen Verschlechterung des Netzes geführt hat und Sie Ihren Mobilfunkvertrag daher derzeit nicht nutzen können, könnte ein wichtiger Grund vorliegen. Die Anschaffung eines LTE-fähigen Endgerätes kann von Ihnen jedenfalls nicht verlangt werden. Vor der fristlosen Kündigung sollten Sie Vodafone aber zunächst zu Beweiszwecken noch einmal nachweisbar schriftlich per Einschreiben oder Fax auffordern, die Probleme zu beheben. Hierzu sollten Sie eine Frist von wenigstens 2 Wochen setzen. Nach Ablauf der Frist sollten Sie die fristlose Kündigung wegen der Unmöglichkeit der Nutzung des Mobilfunkvertrages erklären.
Die lästigen Anrufe durch Vodafone stellen hingegen keinen wichtigen Grund dar, auch wurden diese nach einiger Zeit eingeschränkt bzw. eingestellt.
Auch die aktuellen Vorkommnisse bei Vodafone begründen meines Erachtens keinen wichtigen Grund, da offenbar ein Mitarbeiter sein Insider-Wissen genutzt hat. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine offenbare Sicherheitslücke bei Vodafone vorläge und nachweisbar auch Ihre Daten betroffen wären.
Letztlich kommt es immer auf eine Abwägung der beiderseitigen Interessen an. Hier lassen sich für eine fristlose Kündigung durchaus Argumente finden, insbesondere die schlechte Qualität des Netzes, auf das Sie aber aufgrund Ihrer Berufstätigkeit dringend angewiesen sind. Sie können bei Ihrer Kündigung, die ohnehin schriftlich erfolgen muss (am besten per Einschreiben oder Fax) aber ruhig alle Punkte anführen. Hilfsweise können Sie den Vertrag in diesem Schreiben zudem ordentlich kündigen. So gehen Sie sicher, dass der Vertrag in jedem Falle nach Ablauf der Vertragslaufzeit beendet wird.
Sollte Vodafone auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann, Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 12.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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