Hallo, ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet, wo handschriftlich hinzugefügt worden ist, dass Mieter und Vermieter in den ersten drei Jahren auf Ihr Recht zur Kündigung verzichten. Mündlich wurde mir gesagt, dass bei Hochzeit oder bei Kündigung des Arbeitgebers und dadurch bedingten Ortswechsel, ich trotzdem kündigen kann. Meine Frage, wie sieht es gesetzlich aus, komme ich aus dem Vertrag z.B. bei Hochzeit raus, auch wenn mein Vermieter plötzlich nichts mehr von den Zusagen weiß?