Gebührenordnung für Ärzte gemäß § 5 Abs. 1-5 GOÄ und § 6 Abs. 2
vom 30.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Er war vorher nie 3,833 Aus dem geschilderten Ablauf ergeben sich folgende Fragen, um deren Antwort ich bitte: -Ist es rechtens, dass ich für eine Leistung von 30 Minuten insges. 50 Minuten bezahlen muss?