Übernimmt die Gebäudeversicherung den Wasserschaden?
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Meine Fragen: 1. Frage: Welche Versicherung ist vor dem Hintergrund der Ausführungen I. und II. für die Schadensregulierung zuständig? ... (die Leistungen wurden jedoch unentgeltlich durch meinen Sohn erbracht, Rechnungen über die Anschlüsse liegen nicht mehr vor, da sie bei mir auf Lager/im Bestand/vorrätig waren; es erfolgte lediglich eine pauschale Kostenbeteiligung durch den Vormieter) Frage: Sind die o.g.