Nicht zeitnah erfüllter Auftrag, wann verjährt der Rechnungsanspruch?
vom 15.4.2005
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Guten Tag, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Wir haben im September 2000 gebaut. Im Zuge dessen wurde von uns ein Vermesser beauftragt die Grund- und anschließend die Feineinmessung vorzunehmen.