Sehr geehrte Damen und Herren, im konkreten Fall habe ich einen Baumangel mit Folgeschaden (Feuchteschaden im Keller) bei meinem Neubau EFH. Da nun zunächst aufgrund der Anzeichen der Feuche nicht klar war, ob es ein Baumangel oder ein Wohngebäudeschaden war, meldete ich sicherheitshalber die Angelegenheit auch meiner Wohngebäudeversicherung (WGV). Diese schaltete eine Schadensregulierungs-Firma "Firma X", welche mich unter Nennung der Schadensnummer meiner WGV an einem Ortstermin zur Angelegenheit befragte, und Lichtbildaufnahmen machte.