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Domain per Sofortkauf gekauft

8. Dezember 2010 15:26 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Hallo,

ich habe eine .de Domain bei Sedo via Sofortkauf gekauft. Sedo schaltet jede Domain per Hand frei nach einer manuellen Überprüfung.

Die Kauf-Seite hat wie folgt ausgesehen:

http://www.sedo.de/search/details.php4?domain=justfunny.de&trackingRequestId=4990251&language=d

Jedenfalls, habe ich die eine Domain gekauft, eine Rechnung bekommen, das Geld überwiesen ... man überweist das Geld ja treuhänderisch auf das Konto von Sedo - dementsprechend habe ich auch keine Daten vom ehemaligen Verkäufer. ... Und dann die Mitteilung bekommen:

"Nach Rücksprache mit dem Verkäufer ist dieser nicht mehr Inhaber der Domain."

Meine Frage ist jetzt: Es sollte doch ein richtiger Kaufvertrag zustande gekommen sein! Kann ich dagegen vorgehen? Der neue Inhaber (ich zweifle noch daran, dass es ein neuer ist) würde die Domain zwar verkaufen will allerdings einen deutlich höheren Preis.

Gibt es eine Möglichkeit für mich an die Domain zu kommen mit dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis? Ist Sedo dazu verpflichtet mir die Daten vom Verkäufer zu geben oder evtl. sogar selbst dafür einzustehen?

-------------------------

Kaufvertrag:


1. Kaufgegenstand und Kaufpreis

Gegenstand dieses Kaufvertrages vom 23.11.2010 ist der Domainname xxx.de sowie gegebenenfalls das dazugehörige Internetprojekt.
Der Kaufpreis beträgt 550,00 EUR inkl. der eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt).

Produkt / Leistung Preis
Kaufpreis der Domain xxx.de 462,18 EUR
19,00 % MwSt.: 87,82 EUR
Bruttobetrag: 550,00 EUR

Das Leistungsdatum entspricht dem Abschlussdatum des Kaufvertrages.
Der Verkäufer stellt dem Käufer auf dessen Verlangen eine Rechnung oder eine Quittung über den Kaufpreis aus.


2. Gewährleistung und Haftung

a) Der Verkäufer sichert zu, dass er Inhaber des oben genannten Kaufgegenstandes ist und frei über diesen verfügen kann.

b) Eine sonstige Gewährleistung des Verkäufers für Rechtsmängel wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Verkäufer einen Rechtsmangel arglistig verschweigt.

c) Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für den Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Verkäufer sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.


3. Abwicklung der Transaktion

a) Die Kaufvertragsparteien sind darüber einig, dass die technische Transaktion des Domainnamens und die Transaktion des Kaufpreises über die Sedo GmbH, Im Mediapark 6, 50670 Köln, und/oder Sedo LLC, 161 First Street, Fourth floor, Cambridge, MA 02142, USA abgewickelt wird.

b) Für eine Kaufvertragspartei, die Kunde der Sedo GmbH ist, gelten dabei im Verhältnis zur Sedo GmbH die jeweils aktuellen AGB und Transferbedingungen der Sedo GmbH. Für eine Kaufvertragspartei, die Kunde von Sedo LLC ist, gelten im Verhältnis zu Sedo LLC die jeweils aktuellen Terms and Conditions und Transferbedingungen von Sedo LLC.

c) Die Kaufvertragsparteien verpflichten sich untereinander und gegenüber der Sedo GmbH bzw. Sedo LLC zur notwendigen Mitwirkung, um die Transaktion erfolgreich abzuschließen.

d) Im Falle einer Pflichtverletzung hat die Sedo GmbH das Recht, den Transfer abzubrechen und die Provision von der Vertragspartei zu verlangen, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzt hat.

e) Der Käufer ist verpflichtet den vollständigen Kaufpreis innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Vertragsschluss auf das Konto der Sedo GmbH anzuweisen.


4. Anwendbares Recht

Sofern Verkäufer und Käufer dies vereinbaren können, unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen ihnen deutschem Recht.

-- Einsatz geändert am 08.12.2010 15:41:25

Eingrenzung vom Fragesteller
8. Dezember 2010 | 15:43
Eingrenzung vom Fragesteller
8. Dezember 2010 | 16:02

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Bei der Beantwortung Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und dem möglichen Rückgriff bezüglich eines Schadens auf die Sedo GmbH.


Ein direkter Rückgriff auf Sedo ist nach den AGB ausgeschlossen. In Punkt 2.2. heußt es hierzu.
2.2. Rechtsverhältnis zwischen dem eintragenden Kunden und der Sedo GmbH
2.2.1. Der eintragende Kunde ist Inhaber der Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, berechtigter Inhaber des eingetragenen Domainnamens zu sein, und als administrativer Ansprechpartner (admin-c) über die Domain frei verfügen zu können. Gleiches gilt für Internetprojekte.
Der eintragende Kunde stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen die Sedo GmbH frei, die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.
Diese AGB haben Sie bei Abschluss eines Kunden-accounts zur Kenntnis genommen und zum Bestandteil Ihres Vertrages mit der Sedo GmbH gemacht. Daher ist ein Anspruch gegen die Sedo GmbH ausgeschlossen.

Diese AGB hat jedoch auch der Verkäufer akzeptiert, so dass er, als er die Domain zum Verkauf angeboten hat eine Garantie dafür abgegeben hat, dass er Inhaber der Domain ist und diese auch veräußern kann und darf.

Mit diesem haben Sie einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Sie haben daher nach Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Übertragung. Dieser ist auch durchsetzbar. Notfalls sogar mit Hilfe des zuständigen Gerichts.

Die Sedo GmbH kann verpflichtet werden die Daten des Verkäufers herauszugeben, wobei eine einfache Anfrage bei der Denic das Problem schneller lösen kann. Dann fordern Sie den Verkäufer auf Ihnen die Domain zu übertragen. Er kann diese auch in keinem Fall einem Dritten verkaufen, da Sie einen Anspruch aus dem wirksamen Kaufvertrag haben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Rückfrage vom Fragesteller 8. Dezember 2010 | 16:35

Erstmal vielen Danke für die Antwort!

Was mir momentan Angst macht ist die Frage: Theoretisch kann sich ja jeder als Max Mustermann bei Sedo anmelden und Domains einstellen.

Ich würde die Domain auch gerne einklagen, die Tatsache, dass der Verkäufer einfach sagen kann "Habe ich da nicht eingestellt" bereitet mir allerdings Kopfzerbrechen.

Wie sieht es also mit einer Mitwirkungsplicht seitens Sedo aus? Sagen wir, der Verkäufer hat bereits 2-3 weitere Domains via Sedo verkauft. Dann müsste man ja 100% nachweisen könne, dass er der Inhaber ist bzw. er auch die Person X ist.

Ist Sedo dazu verpflichtet diese weiteren Daten rauszugeben? Oder lediglich Name, Adresse vom Verkäufer?

Was ist wenn tatsächlich ein neuer Inhaber vorhanden ist? (Domain-Inhaber kann man innerhalb von 2 Sekunden ändern)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Dezember 2010 | 17:10

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Sedo überprüft selbstverständlich, ob die Domain, die eingestellt worden ist auch von dem Einstellenden verkauft werden darf. Dieser bestätigt dies auch. Sollte aber der Einstellende nicht der Inhaber sein, so haftet der Einstellende vollumfänglich für den Schaden. Und in Ihrem Fall will doch der "neue" für einen höheren Preis verkaufen.

Sedo kann angeschrieben werden, mit Ihren Informationen, dass der angebliche Inhaber die Domain für einen höheren Preis verkaufen will, Sedo soll doch mal prüfen ob sie zur Grundlage einen Betruges beitragen, wenn sie solche Machenschaften unterstützen. Dann geben die die Daten freiwillig raus.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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