Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Bei der Beantwortung Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und dem möglichen Rückgriff bezüglich eines Schadens auf die Sedo GmbH.
Ein direkter Rückgriff auf Sedo ist nach den AGB ausgeschlossen. In Punkt 2.2. heußt es hierzu.
2.2. Rechtsverhältnis zwischen dem eintragenden Kunden und der Sedo GmbH
2.2.1. Der eintragende Kunde ist Inhaber der Domain
Der eintragende Kunde (Domain-Anbieter) versichert ausdrücklich, berechtigter Inhaber des eingetragenen Domainnamens zu sein, und als administrativer Ansprechpartner (admin-c) über die Domain frei verfügen zu können. Gleiches gilt für Internetprojekte.
Der eintragende Kunde stellt die Sedo GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen die Sedo GmbH frei, die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.
Diese AGB haben Sie bei Abschluss eines Kunden-accounts zur Kenntnis genommen und zum Bestandteil Ihres Vertrages mit der Sedo GmbH gemacht. Daher ist ein Anspruch gegen die Sedo GmbH ausgeschlossen.
Diese AGB hat jedoch auch der Verkäufer akzeptiert, so dass er, als er die Domain zum Verkauf angeboten hat eine Garantie dafür abgegeben hat, dass er Inhaber der Domain ist und diese auch veräußern kann und darf.
Mit diesem haben Sie einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Sie haben daher nach Zahlung des Kaufpreises einen Anspruch auf Übertragung. Dieser ist auch durchsetzbar. Notfalls sogar mit Hilfe des zuständigen Gerichts.
Die Sedo GmbH kann verpflichtet werden die Daten des Verkäufers herauszugeben, wobei eine einfache Anfrage bei der Denic das Problem schneller lösen kann. Dann fordern Sie den Verkäufer auf Ihnen die Domain zu übertragen. Er kann diese auch in keinem Fall einem Dritten verkaufen, da Sie einen Anspruch aus dem wirksamen Kaufvertrag haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Erstmal vielen Danke für die Antwort!
Was mir momentan Angst macht ist die Frage: Theoretisch kann sich ja jeder als Max Mustermann bei Sedo anmelden und Domains einstellen.
Ich würde die Domain auch gerne einklagen, die Tatsache, dass der Verkäufer einfach sagen kann "Habe ich da nicht eingestellt" bereitet mir allerdings Kopfzerbrechen.
Wie sieht es also mit einer Mitwirkungsplicht seitens Sedo aus? Sagen wir, der Verkäufer hat bereits 2-3 weitere Domains via Sedo verkauft. Dann müsste man ja 100% nachweisen könne, dass er der Inhaber ist bzw. er auch die Person X ist.
Ist Sedo dazu verpflichtet diese weiteren Daten rauszugeben? Oder lediglich Name, Adresse vom Verkäufer?
Was ist wenn tatsächlich ein neuer Inhaber vorhanden ist? (Domain-Inhaber kann man innerhalb von 2 Sekunden ändern)
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Sedo überprüft selbstverständlich, ob die Domain, die eingestellt worden ist auch von dem Einstellenden verkauft werden darf. Dieser bestätigt dies auch. Sollte aber der Einstellende nicht der Inhaber sein, so haftet der Einstellende vollumfänglich für den Schaden. Und in Ihrem Fall will doch der "neue" für einen höheren Preis verkaufen.
Sedo kann angeschrieben werden, mit Ihren Informationen, dass der angebliche Inhaber die Domain für einen höheren Preis verkaufen will, Sedo soll doch mal prüfen ob sie zur Grundlage einen Betruges beitragen, wenn sie solche Machenschaften unterstützen. Dann geben die die Daten freiwillig raus.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht