Sehr geehrter Experte, im Rahmen eines Feststellungsverfahrens zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung erhielt ich Ende Juli 2008 den Bescheid, dass rückwirkend ab 01.03.2007 keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, da auf Grund der Merkmale meines Beschäftigungsverhältnisses eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Für Juli 2008 sind somit auch letztmalig (Pflicht-)Beiträge zu diesen Versicherungen gezahlt worden. Da mir ein Krankenversicherungsschutz wichtig ist, will ich mich nun entweder privat versichern oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV eingehen.