Aufenthaltserlaubnis - Ausländische Student
Ich habe schon eine Vorpraktikumsstelle angenommen, und habe einen Vertrag von 16.03.2015 bis 17.07.2015, und der Studiengang fängt nur im WS 15/16 an (Einschreibung ab 1.Mai möglich). Mein Problem besteht darin, dass mein Aufenthaltserlaubnis am 31.03.2015 abgelaufen ist, und meine Zuständige Ausländerbehörde (Landkreisamt Heidelberg) hat mir gesagt, dass eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zweck eines "Praktikums" eine Immatrikulationsbescheinigung erfordert (ein Vorpraktikum vorher zu machen, war mir unmöglich weil ich keine Arbeitserlaubnis vor 10 Februar hatte), und falls ich denen keine in dem Monat April 2015 bringe, werde ich von Deutschalnd abgeschoben! was ich jetzt benötige ist eine mindestens 3-monatige Verlängerung, sonst finde ich keine Logic in diesem, was die Ausländerbehörde sagt (ich habe einen Brief mit der "Bedrohung" der Ausländerbehörde bekommen).