Es entstand Sachschaden am Kfz des Unfallgegners und an dem Mietwagen, den ich fuhr (kein Personenschaden). ... Letzters war natürlich nicht der Fall, aber die Frage der "Unverzüglichkeit" sowie der "groben Fahrlässigkeit" kann ich nicht ganz einschätzen und bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Kann man mir aus dem Verzug von ca. 24 Stunden bei der Schadenmeldung an die Kasko-Versicherung ein Versäumnis vorwerfen? ... Daher die Frage, ob eine Ergänzung der Unfallbeschreibung gegenüber der Versicherung möglich ist bzw. ob ich mich hier bereits so verhalten habe, dass die Versicherung die Leistung verweigern könnte.