Nutzungsentschädigung , objektiver Mietwert
vom 5.2.2020
für 100 €
beantwortet von
Sehr geehrte Rechtsanwälte, Person A und Person B leben getrennt, haben gemeinsame Kinder. Person B hat mit den Kindern eine Wohnung gemietet. Da Person B von Nachbarn angefeindet wird, bittet sie darum, dass Person A an ihrer Stelle zu den Kindern zieht.