Verfügungen vom Vorerben / Schadenersatzanspruch gegen Dritte?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Kann nun der Nacherbe einen Anspruch auf Herausgabe der damals erzielten Verkaufserlöse geltend machen, und ja, gegen wen und in welcher Höhe? Gegen die Erben des Vorerben oder gegen die begünstigten Dritten oder hat der Nacherbe KEINEN Anspruch und erhält lediglich was der befreite Vorerbe "übrig" gelassen hat?