Krankmeldung ohne AU
vom 29.7.2009
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Aus meinem Arbeitsvertrag zitiere ich folgendes: "§10 Arbeitsunfähigkeit und Diensverhinderung Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung unverzüglich telefonisch anzuzeigen und die Gründe der Dienstverhinderung mitzuteilen. ... Im Übrigen wird in Abänderung zu BGB §616 nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt, soweit ein für diesen Arbeitsvertrag gültiger Tarifvertrag nichts anderes regelt.