Streit um die Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Geringverdiener mit Wohngeldbezug & Gesamteink. auf ALG II-Niveau, beansprucht auf Grundlage von § 12a SGB II sowie u. a. zuletzt BVerwG-Urt. zu 6 C 10.18 (31.10.2019) Härtefallbefreiung gem. § 4, 6 RBStV) II) Problemsituation: a) Dem Fragesteller war im obigen lfd. ... Punkt bezogenem Antrag kam postwendend die Erklärung der Rundfunkanstalt (wie bereits in einem anderen Verfahren für 2013/2014 geschehen), künftig auf die Erhebung dieser Forderungen zu verzichten, die *anteiligen* Gerichtskosten übernehmen zu wollen, im übrigen aber Klageabweisungsantrag zu stellen (also Abweisungsantrag gar nicht vom Kläger gestellter Anträge). e) Eine unter der Feststellung, dass der Kläger in Abwesenheit weiterer Anträge doch sein Klageziel erreicht habe, an diesen gerichtete gerichtliche Anfrage, ob das Verfahren damit auch für über 2016 hinausweisende Zeitabschnitte des Festsetzungsbescheides für erledigt erklärt werden solle, war unter Verweis auf die bzgl.