Verbauchtes Vermögen- welche Belege MUSS ich wirklich vorlegen?
16. Juli 2007 15:17
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kurz zur Vorgeschichte:
*2002 Umzug wegen Trennung
ich habe nichts mitgenommen!
da ich kein Geld für Umzug ,Möbel,alles was zum Leben notwendig ist,Herd,Waschmaschine,Kühlschrank, Autoratenzahlung usw hatte ,lieh ich mir viel Geld ( bar )von einem guten Bekannten.
Angedacht war,er bekommt es wieder wenn die Scheidung durch ist.( Zugewinnausgleich)
2005 beantragte ich ERSTMALS ALG II Zuschuss zum meinem Geringen Gehalt 550 euro netto.Das geliehene Geld war zu dem Zeitpunkt aufgebraucht.Deshalb ja ALG II Zuschuss.
Wurde genehmigt und ich bekam es 1 jahr,beantragte NICHT wieder neu. Febr 2006 letzte Zahlung vom Arbeitsamt und März bekam ich durch zugewinnausgleich eine Einmalzahlung.
Ich hob das Geld ab und gab dem Bekannten das Geld (bar)zurück,bezahlte Anwaltskosten usw.
Geld ist leider verbraucht und nun muss ich nach 1,5 jahren wieder ALG II zuschuss beantragen weil ich bei dem Verdienst einfach nicht über die Runden komme.
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folgenden Brief bekam ich vorgestern vom Amt:
Sehr geehrt frau..
über ihren antrag kann noch nicht entschieden werden,weil folgende unterlagen fehlen.
Nachweise über den verbrauch des vermögens von xx .. anhand von rechnungen,quittungen ,belegen und einer detaillierten auflistung.
sie haben im märz 2006 eine einmalzahlung in höhe von xx erhalten.da sie zu diesem zeitpunkt nicht im leistungsbezug standen ,ist dieser betrag als vermögen i.S.des § 12 SGB II
und nicht als einkommen zu berücksichtigen.Einkommen und vermögen grenzen sich grundsätzlich dadurch voneinander ab,das einkommen alles das ist ,was jemand in der bedarfszeit wertmäßig dazu erhält,und vermögen das,was er in der bedarfszeit bereits hat.
Da ihnen leistungen nach dem SGBII bis 28.2. bewilligt wurden und die Einmalzahlung im März zugeflossen ist,handelt es sich um vermögen.
Die unterlagen und angaben werden für die bearbeitung ihres antrages benötigt.
bitte kommen sie ihrer mitwirkungspflicht bis spätestens 30.7 nach. sollten sie sich bis zu diesem zeitpunkt nicht melden ,wird ihnen die leistung ganz versagt . ( §§ 60 und 66 des ersten buches sozialgesetzbuch-SGB I )
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Was muss ich da jetzt nachweisen? Nur den Betrag den ich geliehen habe von dem Bekannten oder all das, für was ich das geliehene Geld in den Jahren 2002-2005 ausgegeben habe,also vor Erstantrag von ALG II ?
Muss ich überhaupt was nachweisen,ich war doch nicht in leistungsbezug!?
ich hab nur noch einige Belege.
mfg hellen