Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Höhe Ihres Einkommens sollte der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht im Wege stehen. Wenn die Wohnung, in der Sie jetzt leben, groß genug für Sie und Ihre Verlobte ist und Sie sie also behalten können, dann bleiben Ihnen und Ihrer zukünftigen Ehefrau noch über 900,00 EUR monatlich zum Leben. Dieser Betrag liegt deutlich über dem im Rahmen der Sozialhilfe oder des ALG II anzusetzenden Existenzminimums von 345,00 EUR pro Person, so dass Ihnen die Ausländerbehörde insoweit keine Schwierigkeiten machen dürfte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Diese Antwort ist vom 10.06.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen dank für ihre Rückmeldung .
meine frage ist ich wohne in hamburg ist das hier das gleiche so wie sie mir geschriben haben?? .und die verflichtugserklärung die ich hier unterschrieben habe, macht das keine schweriegkeiten für mich für die erteilung des Niederlassungserlaubnis?und lenht die Ausländerbehörde nicht mein antrag für die Niederlassungserlaubnis weil ich mich auch für meine verlobe verflichtet habe nach § 68????????????.
vielen dank
bitte um hilfe
Ja, meine Antwort gilt auch für Hamburg. Die Niederlassungserlaubnis wird Ihnen nicht aufgrund Ihres Einkommens und der Verpflichtungserklärung verwehrt werden können. Sie können sich die Richtigkeit meiner Antwort auch von Ihrer Ausländerbehörde bestätigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)