Weiterhin steht unter §20 Zusätzliche Vereinbarungen: "Die Vertragspartner einigen sich dahingehend, dass beide Parteien auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 24 Monaten verzichten."
Seit Jahren haben wir mit den Mietern von dieser Person Probleme, da er ihnen alles Mögliche verspricht, was gar nicht rechtens ist z.B. er vermietet seine EG-Wohnung mit der Erlaubnis die Allgemeinfläche als Freisitz für die Wohnung.. obwohl es keinen Sondernutzungsrecht gibt.
Bedingt durch den Ablauf der notariellen Beurkundung wurde sie auch nicht diskutiert - Die Kopie des Abnahmeprotokolls des Gemeinschaftseigentums ist mir zwar zugegangen, aber recht unleserlich.
Durch einen"fähigen Chirurgen-wurde mir das rechte Bein entfernt, allerdings mit nicht genügender Weichteildeckung am Stumpf-Also laufe ich de facto auf den Kmochen, die Haut und das bißchen Fleisch blutet fast ständig.
Da ich GKV-Versicherte bin und somit nicht Versicherte der PKV, möchte ich wissen, inwieweit die PKV das Recht hat, zu den bereits von unserem behandelnen Arzt erstellten Stellungnahmen (Anzahl 2), weitere gesundheitliche Angaben zur Nicht-PKV-versicherten Person anzufordern?
Mir als Mutter ist grundsaetzlich der Umgang zwischen Vater und Kind sehr wichtig und ich bemuehe mich die Interessen des Kindes zu wahren und dem Vater sein Recht zukommen zu lassen.
Recht auf Bündelangebote: Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Produkte zu bündeln. 8. ... Rechte an der Software: Die Eigentumsrechte des Lizenzgebers werden durch eine Kombination der Produkte mit Software des Lizenznehmers oder den Produkten Dritter nicht berührt. ... Mit seiner Unterschrift bestätigt der Lizenzgeber, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Auktion läuft in 5 stunden aus und möchte das gern verfolgen. bin rechtsschutz versichert,wenn nötig. niemand sollte ein bild von meinem gerät und meinem wohnzimmer ohne recht ins internet stellen. vielen dank im vorraus
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Unsicherheiten im Vorgehen gegen meinen aktuellen Mieter, der die Miete für März und seit heute auch für April und auch die Kaution schuldig geblieben ist. Es wäre sehr schön, wenn Sie meine unten aufgeführten Fragen beantworten. Hier der Fall: Vermietung der Wohnung zum 01.02.2013.
Guten Tag, wir wohnen in Bayern/Mittelfranken und habe einen Nachbarn, der einen sehr großen Hund im Garten hält. Der Hund ist ca. ein knappes Jahr alt und ständig draußen. Seine Hundehütte steht leider direkt vor unserem Schlafzimmer und bellt nächtens wegen jedem Geräusch..
Gibt es rechtssichere und praktikable Alternativen zu meiner Vorgehensweise, wenn meine oben skizzierten Schritte aus allgemein-rechtlicher Sicht nicht zulässig oder zweifelhaft sein sollten. ... Ich würde mich freuen, wenn Sie an der einen oder anderen Stelle auf konkrete rechtliche Grundlagen, ggf. auch einschlägige Gerichtsurteile verweisen könnten.