Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Als Hersteller des Bildes stehen Ihnen die Bildrechte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5
bzw. § 72 UrhG
ausschließlich zu.
Die Verwendung für eine eBay-Auktion stellt einen Eingriff in Ihre Verwertungsrechte gemäß §§ 16, 19a dar.
2. Die unberechtigte Verwendung führt zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (§ 97 UrhG
).
Dies ist unabhängig davon, ob der rechtswidrige Zustand durch Ablauf der Auktion beendet wird.
3. Der Unterlassungsanspruch verpflichtet den Verwender, Ihr Foto nicht für weitere Auktionen zu verwenden oder anders im Internet abrufbar zu machen.
Zudem ist der Verwender im Falle einer anwaltlichen Abmahnung verpflichtet, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Dabei können für eine Abmahnung jedoch nur Kosten von maximal 100 € entstehen, da es sich um einen einfach gelagerten Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt (§ 97 a Abs. 2 UrhG
) – sofern der Verwender als Privatperson gehandelt hat und nicht als gewerblicher Verkäufer.
4. Als Schadensersatzanspruch kann ein Lizenzschaden geltend gemacht werden. Dies entspricht dem Entgelt, das bei vertraglicher Einräumung eines Nutzungsrechtes angemessen gewesen wäre.
Die Gerichte sprechen bei der Nutzung eines Fotos in einer privaten Internet-Auktion für ein Bild in der Regel einen Betrag von um die 50 € zu (OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az.: 2 U 7/11
, OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08
).
Ein höherer Schadensersatz wäre dann möglich, wenn der Verwender Ihres Fotos dieses als gewerblicher Verkäufer genutzt hat. Dann kann ein Schadensersatz von 150 – 300 € geltend gemacht werden.
Dass auf dem Foto ein Teil Ihrer Privatsphäre (Wohnzimmer) mit abgebildet ist, hat dabei für die urheberrechtliche Bewertung allerdings keine gravierende Bedeutung.
(Für weitere Hinweise zu dieser Thematik darf ich Sie auf den – hoffentlich – informativen Artikel „Bilderklau bei eBay" unter http://www.123recht.net/article.asp?a=112260 hinweisen.)
5. Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die Beweise zu sichern, indem Sie Screen-Shots von der Auktion des unberechtigten Verwenders anfertigen.
Die Rechtsschutzversicherungen decken in aller Regel den Bereich Urheberrecht nicht ab.
Sofern Sie jedoch einen Anwalt beauftragen, können die Ihnen entstehenden Kosten der Gegenseite in Rechnung gestellt werden, da diese sich schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Gern stehe ich hierfür im Rahmen der Direktanfrage – Option auf meiner Profilseite zur Verfügung.
Im Falle der Beauftragung, teilen Sie mir bitte die Artikelnummer der zu beanstandenden eBay-Auktion zu, damit die Beweise gesichert werden können.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte