Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Vorbehaltlich der Prüfung der vertraglichen Grundlage können Sie bei Ihrer Mandantin Regress nehmen in der vollen Höhe, wenn die Rechnung korrekt ist und der höhere Stundensatz aufgrund der Verschmutzung angefallen ist.
2.Der Hausmeister ist ein geeigneter Zeuge, um zu belegen, dass die angegebenen Verschmutzungen angefallen sind. Ihre Mandantin muss sich dann um die Beseitigung der Verschmutzung kümmern. Sie sollten ihn fragen, ob es noch weitere Zeugen oder Fotos gibt.
3.Die Hausverwaltung hätte Sie zumindest informieren müssen, dass die Verschmutzung angefallen ist und Ihnen Gelegeneheit geben müssen, selbst eine Firma mit der Beseitigung zu beauftragen. Dies sollten Sie der Hausverwaltung auch mitteilen, um weitere Selbstmaßnahmen vorzubeugen. Sie sollten dies auch bei der nächsten Eigentümerversammlung als Besprechungspunkt aufnehmen lassen, so dass Sie mit dem Protokoll nachweisen können, dass Sie diesen Punkt angesprochen haben.
4.Gleichzeitig sollten Sie Ihre Mieterin schriftlich anhalten, vorbeugend gegen solche Verschmutzungen einzuwirken und sollte sie das nicht tun, feststellen, dass sie die vollen Kosten für die Beseitigung zu tragen hat.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
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Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
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Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Aus welchem Gesetz (Paragraphen) leitet sich die Pflicht der Hausverwaltung ab, mir Gelegenheit zu geben, die Verschmutzung selbst zu erledigen?
Dafür gibt es keinen Paragraphen. Jedoch hat jeder "Gläubiger" die Pflicht zur Schadensminderung, § 242 BGB
. Wenn Sie also in der Lage sind, den Schaden selbst günstiger zu entfernen, muss Ihnen dafür nach meiner Ansicht Gelegenheit gegeben werden. Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass die Hausverwaltung zum Teil von Ihnen bezahlt wird, ist ein derartiges Vorgehen aus Sicht eines Eigentümers unverschämt. Sie sollten das bei der nächsten Eigentümerversammlung auch ansprechen, um den Sachverhalt zu dokumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin