Wohnungsabnahme Schönheitsreparatur bei Auszug
Hat der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchgeführt und sind diese bei Beendigung des Mietverhältnisses fällig, trägt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, sofern er diese nicht selbst fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.“ Anmerkung: §6 Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung (... ... Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werden wir für die Ausstehenden Arbeiten einen Handwerker beauftragen und Ihnen die Kosten hierfür in Rechnung stellen.