Untgerlassungsklage
19. Februar 2007 22:24
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Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, gestern ist bei mir eine Unterlassungsklage eingegangen, welche folgenden Hintergrund hat : Bei der Gründung einer Hilfsorganisation lud ich auch eine Ausländerin als Mitglied ein, welche aus dem Land stammt, in dem die Organisation tätig wird. Als andere - ebenfalls in diesem Land tätige Peronen von meiner Einladung erfuhren, erhoben diese folgende schwerwiegende Vorwürfe gegen diese Ausländerin : Sie hätte in dem besagten Entwicklungsland diese Leute mit Geld erpresst, Geld unterschlagen, Kinderhandel betrieben ua. Da mir diese Vorwürfe ungeheuerlich vorkamen, forderte ich die Urheber auf, mir entsprechendes Beweismaterial vorzulegen, welches ich bis heute nicht erhalten habe. Um keine Unruhe herbeizuführen erzählte ich der Ausländerin aber nichts von diesen Vorwürfen. Ich wollte einfach zuerst die entsprechenden Beweise haben. Als das Beweismaterial nicht kam, versuchte ich selbst herauszufinden, ob an diesen Vorwürfen überhaupt etwas dran sein könnte. Bei einer Reise in dieses Entwicklungsland besuchte ich auch das von der Ausländerin betreute Waisernheim und fand keinen einzigen Anhaltspunkt, der die Vorwürfe auch nur annähernd belegen könnte. Das Heim war sauber und ordentlich. Hierbei begleiteten mich auch zwei Zeugen, welche auch nichts feststellen konnten. Leider mischte sich diese Ausländerin in einen Streit innerhalb des Vorstandes ein und scheute sich nicht, dies auch anderen Leute mitzuteilen, welche nicht Vereinsmitglieder sind. Daraufhin forderte ich sie auf, dies zu unterlassen, was zur Folge hatte, daß sie mir selbst unverschämte Fragen stellte wie zum Beispiel : " Wieviel Leichen hast Du im Keller ? " " Wo bist du, damit ich die jagen kann ? " usw. Empört ging ich insofern auf diese Unverschämtheit ein, als ich Sie aufforderte derartige Pöbeleien zu unterlassen. Ausserdem liegen mir einige Vorwürfe über sie vor, welche ich gern beantwortet hätte. Anschließend unterbreitete ich Ihr diese Vorwürfe und fragte, was an den Vorwürfen dran sei. Da die Ausländerin immer einige Leute in den Mailkontakt mit einschloß, tat ich verständlicherweise dies auch, damit diese mit der Warheheit konfrontiert seien. Meine Fragen beantwortete die Frau , wie sich aus ihrer Sicht alles abgespielt hat und ich war damit zu frieden. Zum Abschluß ihrer Antwort schrieb dann die Frau noch wörtlich : " In großer Vorfreude auf die Fortsetzung, eine Frau..... " und " " wenn du noch Fragen hast, stell sie. Deine Fragen sind willkommen ! " Sie forderte mich hiermit folglich auf, ruhig weitere Fragen zu stellen, welche sie gern zu beantworten bereit sei. Dies hielt ich aber nicht für nötig. Ich war sehr darübger überrascht, als ich einige Wochen später ein Schreiben ihres Anwalts bekamn, in dem mich dieser aufforderte, derartige Unterstellungen zu unterlassen. In meinem Antwortschreiben wies ich darauf hin, dass ich keinerlei Vorwürfe erhoben habe, sondern nur gefragt habe, was an diesen Vorwürfen dran sei. Weiter führte ich aus, es wäre besser gegen die Urhebr dieser Vorwürfe vorzugehen, als gegen mich. Im Gegenteil, ich erklärte mich sogar bereit, die Frau in diesem Fall zu unterstützen. Zu meiner Überraschung ging nun - 4 Monate nach diesem Vorgang - bei mir eine Unterlassungsklage Ihres Anwalts durch das Amtsgericht ein, mit der Aufforderung alle anzuscschreiben, die per Mail iinformiert waren und mich öfentlich für meine Vorwürfe zu entschuldigen. ( Streitwert 4000,--€ ) Verständlicherweise bin ich über diese Klage mehr als überrascht, da ich ja nicht der Urheber dieser Vorwürfe bin, sondern nur gefragt habe, was dran sein. Und ausserdem habe ich ja selbst eigene Nachforschungen angestellt und nichts Nachteiliges festgestellt. Und selbst wenn ich die Klage anerkennen würde, so wären damit die Vorwürfe doch überhaupt nicht aus der Welt geschafft. Ich habe den Eindruck, daß diese Frau eine Art " Vernichtungsfeldzug " gegen mich- möglicherweise aus Konkurrenzdenken- betreibt. Wiederholt hat Sie mir Mails geschickt mit Sätzen, wie " Ich bin ruhelos-bis du ruhig wirst ! " " Du solltest Dich in Behandlung begeben " usw. Ich habe mir nun überlegt, wie ich auf diese Klage reagieren soll und sehe momentan folgende Varianten : Variante 1 Ich reagiere überhaupt nicht, nehme ein Säumnisurteil in Kauf und übernehme die Kosten: Streitwert sind 4000,--€. Frage : Was kostet das überhaupt ? .Variante 2 Ich anerkenne die Forderung der Klägerin und nehme ein Anerkenntnisurteil in Kauf. Kosten ??? Variante 3 Ich lasse es auf einen Prozess ankommen mit der Gefahr, dass es ziemlich teuer wird, da möglicherweise einzelne Zeugen aus großen Entfernungen kommen – teilweise aus 8000 km Entfernung. Varainte 4 Ich beantrage Ablehnung der Klage mit folgender Begründung : 1. Ich habe aufgrund einer Aufforderung der Klägerin selbst angefragt, was an den mir zugetragenen Vorwürfen wirklich dran ist und diese auf keinen Fall in irgend einer Weise beleidigt oder beschuldigt. Genau das Gegenteil ist der Fall. 2. Es erscheint mir, dass die Klägerin zu diesen Klage von einer Dritten Person angestachelt wurde, da sie auf meine Fragen entsprechend geantwortet hat und sich zu keinem Zeitpunkt damals beleidigt und verleumdet gefühlt hat. Ja sie hat mich sogar dazu aufgefordert, weitere Fragen zu stellen. Es war also im Grunde gneommen ein reines Frage und Antwortspiel. 3. Was den Vorwurf selbst angeht, so ergibt sich folgender Ablauf : • Das Ehepaar K. hat die schlimmsten Vorwürfe gegen die Klägerin vorgebracht. • Ich habe dearaufhin das Ehepaar K. aufrgefordert, mir für die schweren Vorwürfe Beweise zu liefern, was leider bis heute nicht geechehen ist. • Bei meinemn nächsten Beusch in dem besagten Entwicklugnsland habe ich dann selbst versucht, zu erkunden, ob etwas an den Vorwürfen dran sein könnte. • Ich besuchte das Heim der Klägerin und fand ein fast europäisch sauber und gepflegtes Heim vor. Es waren zwar wenig Kinder zu sehen, aber das hatte nichts zu sagen, Bei dem Besuch in diesem Heim waren auch die 2. Vorsitzende des Vereins Frau Kl. dabei und ein Mitglied des Vereins M. Es würde mich schon sehr wundern, wenn diese beiden Zeugen etwas negatives festgestellt haben. • Aufgrund dieser Fakten kann ich nur sagen, dass nach meinen Erkenntnissen nichts an den gegen Frau Laguerre erhobenen Vorwürfen dran ist. – andere mögen vielleicht andere Erkenntnisse haben – ich jedenfalls nicht. Und ich bin bereit, diese Erkenntnisse jederzeit und allen kund zu tun.. Da ich diesen Standpunkt schon immer vertreten habe, ist die Klage völlig unbegründet. Das kann ich schon deshalb nicht, weil ich ja – wie erwähnt zwei Zeugten habe, welche diese Erkenntnisse bestätigen können. Wozu raten Sie mir ? Mit freundlichen Grüßen !°