Irrtum bei Vertragsschluss - was tun?
13.06.2013 12:37
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Beantwortet von
10:06
Zusammenfassung: Bauausführung und Kenntnis der Baufirma schon bei bzw. vor Vertragsschluss
Im Rahmen von Sanierungsarbeiten müssen Abwasser- und Regenwasserschächte neu an der Grenze unseres Grundstücks in privater Regie gesetzt werden. Der Abwasserschacht müsste direkt am flachgegründeten Haus in einer Tiefe von 2.2-2.6m gesetzt werden und der Regenwasserschacht in 80cm Tiefe versetzt davon. Es existieren Quellen unter dem Haus.
Bis zur Grundstücksgrenze waren von einer großen Baufirma X die öffentlichen Anschlüsse bis zu unserem Grundstück im November 2012 gesetzt worden.
Die Tiefe von 2.2 - 2.6m und Baugrundsituation waren daher dieser Firma X bekannt.
Die Stadtwerke definierten exakt, den von mir zusetzenden Privatanschluss der Schächte an die öffentlichen Leitungen schriftlich per Beschluss vom 30.12.2012.
Mit exakt diesen – von mir zitierten Vorgaben der Stadtwerke - habe ich ein Angebot bei derselben Firma X per Email angefordert. Als Antwort auf exakt diese Email erhielt ich am 15.04 in deren Anhang mit Anschreiben das Angebot. Eine VOB in Textform war nicht beigelegt.
Da das Angebot preislich zwei gleiche Schächte aufwies (schließlich mussten unterschiedliche Schächte gesetzt werden), fragte ich bezüglich der Kosten schriftlich nach. Darauf erhielt ich die schriftliche Antwort, dass man nur einen „Mittelwert" der beiden Schächte genommen hätte. Das Angebot war daher in sich pauschal gehalten. An das Angebot hält sich die Firma X 3 Monate gebunden und es gelten die aktuellen VOB, so der Schlusssatz des Angebots. Ansonsten handelte es sich um ein ganz normales Angebot, in dem klar ein „Hausanschluss" mit den notwendigen Arbeiten und Materialien angeboten war.
Ich nahm das Angebot am 18.04. 13 schriftlich an. Das ist unstreitig.
Bei einer späteren neuen Baubesprechung bemerkte der Bauleiter eine oder zwei Wochen später, dass er sich an der „Stelle" der Grabung geirrt habe. Er meinte, dass der Schacht nur in 1.5 m Tiefe an Stelle B gesetzt werden müsse, nun waren es aber 2.20– 2,60 m und an Stelle „A". Tatsächlich führte das Angebot nur zwei gleiche Schächte für eine Tiefe von 1.5m auf (siehe aber oben dazu dessen „Mittelwertbetrachtung").
Der genaue Ort der Grabung ergab sich jedoch exakt aus den zitierten Vorgaben der Stadtwerke. Ich erinnere, dass die Firma X an derselben Stelle den öffentlichen Anschluss in 2.2-2.6 m Tiefe bis zur Grundstücksgrenze bereits für die Stadt durchgeführt hatte.
Der Bauleiter verweigert nun die Grabung an der (für ihn neuen) Stelle A (er ging von Stelle B aus), ohne Gutachterfreigabe würde er dort nicht graben. Es sei zu gefährlich. Das entspräche auch nicht seinem Angebot, schließlich habe er ja Schächte für 1,5m Tiefe angeboten!
An sein ursprüngliches Angebot – so hält er es schriftlich fest - hält er sich aber gebunden, nämlich die Setzung der Schächte an Stelle B in 1,5 m Tiefe.
Ich halte daher fest, dass die Firma X ihr Angebot weder schriftlich neu formuliert und/oder korrigiert noch zurückgenommen hat.
Es existieren zwar gute Gründe die Grabung an Stelle B vorzunehmen(Stelle B , ein Altschacht ist 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt), allerdings sperren sich die Stadtwerke dagegen, weil dann von Stelle B aus bis an die Grundstücksgrenze ein Leitungsgefälle (der Altleitung) zur neuen Anschlussleitung entstünde. Den schriftlichen und Vorgaben der Stadtwerke ist die Notwendigkeit aber eines geraden Anschlusses unmittelbar zu entnehmen, was auch der Firma X vor Angebotsabgabe bekannt war.
Ich habe daraufhin, von einer anderen Firma Y ein, mit exakt den gleich zitierten Vorgaben weiteres Angebot für Stelle A angefordert. Danach vervierfachen sich die Kosten. Trotz mehrfacher Rückfrage wird seitens der Firma Y bis dato keine Haftung für einen möglichen Schaden am Haus übernommen. Vorsorglich präsentierte ich der Firma alle mir bekannten bautechnischen Probleme, welche die Firma sichtlich nicht kannte. Sie schweigt daher.
Ein zunächst genehmigtes Verlegen der Schächte auf öffentlichen Grund ist letztendlich auch nicht möglich, weil dort Versorgungsleitungen liegen.
Ich habe deshalb inzwischen die Stadtwerke gebeten, die Schachtsetzung an Stelle B doch zuzulassen. Eine Antwort steht noch aus. Ich war und bin daher stets bestrebt gewesen eine ganzheitliche Lösung zu schaffen. Würden die Stadtwerke zustimmen, so mein Ansinnen, könnte die Firma X ihr Angebot – wie sie es verstanden haben will – immer noch ausführen.
Ferner fragte ich bei der Firma X an, auf Anregung eines Mitarbeiters derselben Firma, was es kosten würde, wenn ich selbst das Risiko übernehmen würde und exakt den Vorgaben der Stadtwerke entsprochen werden würde: Die Antwort vom 14.06 lautete : Es sei jetzt schon zu spät, die öffentlichen Bauarbeiten müssten im Sanierungsgebiet vor Ort forciert werden. Ferner sei eine Risikoübernahme eines Privatmanns bei einer Haftungsentscheidung vor Gericht irrelevant, damit sinnlos. Ferner wolle man mit mir in der Sache keinen Schriftverkehr mehr führen, da man keine Zeit habe. Gern könne die Angelegenheit bei der nächsten Baubesprechung erörtert werden.
Zweifelsfrei hat die Firma X bei Angebotsabgabe nicht sorgfältig gearbeitet, da aus den zitierten Vorgaben der Stadtwerke eindeutig für die Grabung nur Stelle A in Frage kommen konnte. Ferner kannte dieselbe Firma die bauliche Situation, da sie Monate zuvor an derselben Stelle den öffentlichen Anschluss für die Stadt in 2.2-2.6 m Tiefe vornahm. Ich konnte gutgläubig davon ausgehen, dass das Angebot richtig sei. Da die Firma X die unterschiedlichen Schächte durch Mittelwertangabe selbst schriftlich pauschalisierte, konnte ich auch keinen Irrtum direkt erkennen.
Weder die Firma noch ich haben das Angebot oder Annahme des Angebots [wegen Irrtums] bisher zurückgenommen. Ich suchte lediglich nach anderen Lösungen, die bisher aber leider alle scheiterten.
Meine Fragen
a. Kann ich (Bau)Firma X haftbar halten?
b. Wenn die Stadtwerke zustimmen, muss dann die Firma X den Auftrag ausführen?
c. Wie sollte ich richtig agieren, weil ich nicht weiß, wie ich mit dem Angebot/Annahme und der Situation umgehen soll? Ich fühle mich irgendwie in meinen Handlungsmöglichkeiten schuldlos blockiert.