Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider lässt sich ihre Frage ohne die Kenntnis der Papiere nicht beantworten, denn es kommt darauf an, was im Urteil bzw. im Kostenfestsetzungsbeschluss tenoriert wurde. Wurde dort eine gesamtschuldnerische Haftung tenoriert, so stellt der Betrag, der bei jedem einzeln gefordert wurde die volle Summe dar. Ist eine gesamtschuldnerische Haftung nicht festgesetzt worden, so haftet jeder beklagte nach Kopfteilen und gegen jeden darf nur die auf seinen Kopf entfallene Summe eingetrieben werden.
Zunächst sollten sie also den Kostenfestsetzungsbeschluss genau studieren. Dieser muss ihnen zugestellt worden sein, bevor die Zwangsvollstreckung hieraus betrieben werden darf.
In dem Kostenfestsetzungsbeschluss muss auch drin stehen, welcher Streitwert zu Grunde gelegt wurde. Dieser Streitwert muss mit dem Streitwertbeschluss des Richters ( im Urteil oder einzeln) übereinstimmen. Der Rechtspfleger prüft in den meisten Fällen bereits die vom Anwalt beanspruchten Gebühren, so dass ein Kostenfestsetzungsbeschluss meistens richtig ist.
Um ihnen zu ermöglichen hier eine genauere Auskunft zu geben, sollten sie den Tenor ("das Urteil") des KFB und den Streitwertbeschluß zum damaligen Urteil in das Nachfragefenster eingeben oder einfach an meine im Profil angegebene Mail- oder Faxadresse senden. Dann sehe ich mir das Ganze gern genau an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
21.10.2016 | 20:29
Lieber Fragesteller,
ich kann ihren Argwohn verstehen, erst recht wenn es um Kanzlei geht, die ihnen aus dem Internet als unseriös bekannt ist.
Dennoch kann ich ihnen nicht bestätigen, dass eine Forderung aus einem KFB aus der Luft gegriffen ist, wenn es hier tatsächlich ein Gerichtsverfahren gab.
Dann ist es üblich dass die gegnerische (und manchmal auch die eigene) Anwaltskanzlei einen Kostenfestsetzungsantrag stellt und dieser dann vom Gericht tituliert wird.
Der KFB ergeht nach § 106 ff. ZPO und enthält die Kosten, die an gegnerische Seite zu erstatten ( Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) sind, denn die unterlegende Partei zahlt in der Regel die Kosten des Rechtsstreits. Dies gilt auch, wenn die Partei nicht zum Prozess erscheint, sich dort vertreten lässt oder ein Versäumnisurteil "kassiert".
Bei allem Verständnis für ihre Position kann ich ihnen also nicht ohne Sichtung der Papiere bestätigen, dass die Forderung der Kanzlei Mumme & Partner gegenstandslos ist.
Der KFB ist als Titel 30 Jahre lang vollstreckbar, so dass sein Bestehen selbst dann nicht ausgeschlossen werden kann, wenn sie 3,5 Jahre von niemandem etwas gehört haben. Gerade, dass sie und ihre Familienmitglieder, also insbesondere ihre Mutter beklagt waren und im Prozess unterlagen spricht sehr für das tatsächliche Vorliegen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (KFB).
Es tut mir leid, aber ohne genaue Kenntnis des KFB und des Streitwertbeschlusses kann hier nicht seriös über das Bestehen der Forderung geurteilt werden.
Als ersten Schritt, wenn sie unsicher sind, sollten sie die Kanzlei Mumme & Partner auffordern, ihnen den KFB (und wenn vorhanden auch den Streitwertbeschluss sowie eventuell das Urteil) zu übersenden. Aus diesem ist dann viel entnehmbar.
Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird ein Gerichtsvollzieher ihnen den Titel vorlegen können. bei einer Kontopfändung erhalten sie den Titel nicht zwingend, dieser liegt beim erlassenen Gericht.
Ihr erster Schritt ist also zwingend das Urteil, den Streitwertbeschluss und den KFB in die Finger zu bekommen, um zu beurteilen, ob die Forderung bestehen könnte.
Nach dem ersten Anschein- es gab einen Prozess- er wurde verloren- sie waren zusammen mit ihrer Schwester und Mutter beklagt- sieht es so aus als wenn der KFB Bestand hat, zumindest ist es äußerst wahrscheinlich dass ein KFB zu ihren Lasten in der Welt ist.
Es tut mir leid , dass ich keine besseren Nachrichten für sie habe.
Einen schönen Abend
Doreen Prochnow
Ergänzung vom Anwalt
21.10.2016 | 20:46
Auf eine Sache möchte ich gerne noch hinweisen:
Bitte fordern sie bei Mumme & Partner auch die Vollmacht an, den KFB durchzusetzen und kontrollieren sie diesen auf eine Geldempfangsvollmacht, falls Mumme & Partner aus dem KFB selbst nicht berechtigt sind (wovon in Anbetracht der Umstände keineswegs auszugehen ist).
Die Authezität von Urteil, KFB und Streitwertbeschluss ( falls nicht auf`s Urteil gesetzt) lässt sich dann mit dem Aktenzeichen beim Gericht leicht vergleichen.
Bitte verstehen sie mich nicht falsch, ich kenne die Berichte auch und kann ihre Bauchschmerzen gut nachvollziehen. Aber ich kann ihnen bei diesem Sachverhalt ohne Kenntnis der Papiere wirklich nicht ins Blaue hinein bestätigen, ob die Forderung bestehen kann oder nicht.