Erwerb einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Da wir an einer baldigen Eigennutzung interessiert sind, andererseits nicht das Risiko einer unbestimmten Mieterbindung eingehen möchten, haben wir folgende Fragen: - Ist mit dem Kauf nur die Verpflichtung für den bereits laufenden befristeten zweijährigen Vertrag, der am 01.10.2007 ausläuft, verbunden?