Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat kann das Geld nicht einfach "verschwinden". In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass auf vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich auch Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen, die der Arbeitgeber vermutlich ordnungsgemäß abgeführt hat (was bei Nichtauszahlung an Sie ggf. noch zu Ihren Gunsten berichtigt werden kann).
Der erste Schritt sollte daher sein, beim Arbeitgeber Auskunft über Abrechnung und Auszahlung der Beträge zu verlangen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Beträge korrekt auf das gekündigte Konto überwiesen und auch nicht zurückgebucht wurden, müsste im nächsten Schritt die Bank aufgefordert werden, Rechenschaft über den Verbleib des Geldes abzulegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking