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Vermögenswirksame Leistung auf gekündigtes Konto überwiesen

| 10. Dezember 2014 17:15 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe vor vielen Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, der dann vor ungefähr sieben Jahren meinerseits gekündigt wurde.
Danach wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen, der natürlich eine neue Vertragsnummer erhalten hat.
Auf meinen heutigen Lohnabrechnungen ist noch immer die Nummer des ersten Vertrages zu lesen, auf meinen Kontounterlagen des neuen Bausparvertrages aber keinerlei Zahlungseingang vermerkt, weder des Arbeitgeberanteils, noch meines eigenen Anteils der VWL.
Dies ist mir in all den Jahren nicht aufgefallen, da ich die Kontoauszüge nicht sonderlich aufmerksam durchgelesen habe.
Ich war mir nicht bewusst, meinen Arbeitgeber selbst auf die Auflösung des alten Vertrages hinweisen zu müssen und war der Meinung, dies geschehe mit der Kündigung automatisch.
Natürlich frage ich mich, wo in all den Jahren das Geld geblieben ist, da niemals eine Rückbuchung erfolgte, oder sich das Lohnbüro meines Arbeitgebers bei mir diesbezüglich gemeldet hat.
Ich bin mir natürlich meiner eigenen Schuld durch selbstverschudelte Schlamperei bewusst, doch deshalb kann das geld nicht einfach verschwinden.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.


10. Dezember 2014 | 20:04

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat kann das Geld nicht einfach "verschwinden". In Ihrem Fall kommt noch hinzu, dass auf vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich auch Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen, die der Arbeitgeber vermutlich ordnungsgemäß abgeführt hat (was bei Nichtauszahlung an Sie ggf. noch zu Ihren Gunsten berichtigt werden kann).

Der erste Schritt sollte daher sein, beim Arbeitgeber Auskunft über Abrechnung und Auszahlung der Beträge zu verlangen. Stellt sich hierbei heraus, dass die Beträge korrekt auf das gekündigte Konto überwiesen und auch nicht zurückgebucht wurden, müsste im nächsten Schritt die Bank aufgefordert werden, Rechenschaft über den Verbleib des Geldes abzulegen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 10. Dezember 2014 | 20:29

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