Guten Abend, unser Fall stellt sich wie folgt dar: 1. wir kaufen in einer Gemeinde in Bayern ein Grundstück mit Vorder- und Hinterhaus, Baujahr Vorderhaus ca. 1900, Hinterhaus 1920 - 1948 (mit Umbauten). Das Vorderhaus ist so bebaut, dass auf dem Grundstück für den rückwärtig gelegenen Eingang des Vorderhaus links ca. 50 bis 80cm, rechts ca. 80-100cm zur Verfügung stehen. Der gleiche Zugang besteht auf dem eigenen Grundstück für das Hinterhaus. 2. linksseitig liegt ein seit ca. der gleichen Zeit (1904) bebautes Grundstück, das auf der rechten Seite, also zu unserem Haus, eine ca. 3m breite Einfahrt bis nach hinten zu unseren Eingängen hat. 3.