Kündigung Verwandtendarlehen f. Eigentumswhg. mit Grundschuld
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Am 31.12.1997 hat meine Mutter ein Verwandtendarlehen ihres Neffen in Höhe von DM 100.000 zur Finanzierung ihrer Eigentumswohnung erhalten (die sie 1984 bezogen hat). Die Laufzeit ist unbestimmt. Zum Zins- und Tilgungssatz heißt es: "Das Darlehen ist mit bis zu 7,0 v.H. jährlich zu verzinsen und mit zu 1,5 v.H. zuzüglich der ersparten Zinsen zu tilgen."