"Strafzahlung" bei Ablösung eines Brauereidarlehens?
vom 17.11.2008
35 €
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Das kommt uns komisch vor, denn wer verzichtet schon freiwillig auf eine Leistung, die ihm laut Vertrag zusteht. Wir vermuten, es handelt sich um die Verlängerung des Mietvertrages oder die Auflösung der GbR (Ausscheiden von C, Eintritt von D; Abschreibungsdarlehen lautet auf A&B&C GbR), die womöglich der „Strafzahlung von 38€/hl“ entgegenstehen könnte. Folgender Passus ist u.E. wichtig in dem Vertrag: §6 Besondere Vereinbarungen des Darlehensvertrages: 1.